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Online-Nachricht - Donnerstag, 09.10.2025

Europa | Schnellere und sicherere Sofortzahlungen in Euro (Kommission)

Dekorative GrafikAb dem wird der Geldtransfer im gesamten Euro-Währungsgebiet schneller und sicherer denn je sein. Dank der neuen EU-Vorschriften für Sofortzahlungen können Menschen und Unternehmen nun innerhalb von Sekunden Geld in Euro überweisen, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochentagen oder am Wochenende, sei es im eigenen Land oder im gesamten Euro-Währungsgebiet. Hierüber informiert die EU-Kommission.

Hintergrund: Mit der Verordnung über Sofortzahlungen (März 2024) werden die Vorschriften für Euro-Überweisungen aus dem Jahr 2012 aktualisiert, um dem technologischen Fortschritt und den Bedürfnissen der Bürger und Unternehmen von heute Rechnung zu tragen.

Die Vorschriften wurden schrittweise eingeführt, um einen reibungslosen Übergang für Zahlungsdienstleister zu gewährleisten. Seit dem dürfen Zahlungsdienstleister im Euro-Währungsgebiet für Sofortzahlungen keine höheren Gebühren erheben als für reguläre Überweisungen. Darüber hinaus mussten Anbieter, die noch keine Sofortzahlungen in Euro anbieten, es ihren Kunden ermöglichen, diese zu erhalten. Ab heute, dem , sind Zahlungsdienstleister auch verpflichtet, ihren Kunden den Dienst des Versendens von Sofortzahlungen in Euro und zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug bei Euro-Überweisungen den Dienst der Zahlungsempfängerüberprüfung (VoP) anzubieten.

Die EU-Kommission informiert über die folgenden Änderungen:

  • Geld bewegt sich sofort: Überweisungen in Euro dauern keine Tage mehr – sie erreichen das Konto des Empfängers in Sekundenschnelle und zu jeder Zeit – einschließlich Nächte, Wochenenden und Feiertagen.

  • Gleicher Preis wie bei regulären Transfers: Banken und andere Zahlungsdienstleister dürfen für eine Sofortzahlung nicht mehr verlangen als für eine Standard-Überweisung.

  • Stärkerer Schutz vor Betrug und Fehlern: Bevor eine Zahlung getätigt wird, müssen die Anbieter überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers (oder Empfängers) mit der bereitgestellten IBAN übereinstimmt, um Fehler und Betrügereien zu vermeiden. Diese Dienstleistung wird dem Zahler kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Geringere Kosten für die Abwicklung von Zahlungen: Neue Vorschriften ermöglichen es auch Zahlungs- und E-Geld-Instituten, sich direkt an Zahlungssystemen zu beteiligen, damit sie ihre Zahlungsdienste, einschließlich Sofortzahlungen, effizienter erbringen können.

Hinweise:

Ab Januar 2027 müssen Zahlungsdienstleister außerhalb des Euro-Währungsgebiets ihren Kunden auch das Versenden und Empfangen von Sofortzahlungen in Euro und die Überprüfung des Begünstigten ermöglichen.

Die Kommission wird genau beobachten, wie sich die Gebühren für Sofortzahlungen entwickeln und ob weitere Hindernisse für die Verfügbarkeit und Nutzung von Sofortzahlungen bestehen, und den Mitgesetzgebern der EU Bericht erstatten, um sicherzustellen, dass sie erschwinglich und zugänglich bleiben.

Die EU-Kommission hat auf ihrer Webseite Q&A zur Umsetzung der Instant Payments Regulation veröffentlicht.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
TAAAK-01313