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BFH Urteil v. - V R 2/68 BStBl 1972 II S. 509

Leitsatz

Die Entschädigung für die Übertragung eines dinglichen Rechts, das sich der Erwerber vor dem Kauf rechtswidrig angemaßt hat, ist - auch wenn der Unternehmer unter dem Druck eines Enteignungsverfahrens leistet - nicht als Schadensersatz, sondern als Entgelt zu beurteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 509
BFHE S. 186 Nr. 105,
FAAAA-99179

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BFH, Urteil v. 24.02.1972 - V R 2/68

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