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Fahrtkosten trotz Dienstwagen: Eine akzeptierte Gestaltung?
Steuerliche Anerkennung beruflicher Reisekosten bei paralleler Dienstwagenüberlassung
Der Dienstwagen zählt seit vielen Jahren zu den beliebtesten Zusatzleistungen im Arbeitsverhältnis. Seine private Nutzung führt steuerlich zu einem geldwerten Vorteil, der meistens pauschal nach der sogenannten 1 %-Methode besteuert wird. Dabei wird unabhängig von der tatsächlichen Nutzungshäufigkeit unterstellt, dass ein erheblicher Anteil der Fahrzeugnutzung privat erfolgt. In einem Streitfall ging es um die Frage, ob neben einem überlassenen Dienstwagen zusätzlich (erhebliche) Fahrtkosten für berufliche Reisen mit einem privaten Pkw steuerlich geltend gemacht werden können. Das FG Niedersachsen hatte dies in einem vielbeachteten Urteil bejaht. Die Revision beim BFH verspricht grundlegende Klarstellungen über den Einzelfall hinaus.
Auch bei vorhandener Dienstwagenüberlassung können beruflich veranlasste Fahrtkosten mit einem privaten Pkw steuerlich anerkannt werden, wenn der Arbeitnehmer die tatsächliche Nutzung nachweist.
Das anhängige Revisionsverfahren beim BFH soll klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Werbungskostenabzug trotz Dienstwagen möglich ist.
Das Urteil des FG Niedersachsen überzeugt be...