Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SV-Status | Fremdgeschäftsführerin als Stifterin und Vorstand der die Gesellschaftsanteile haltenden Stiftung
Ein Fremdgeschäftsführer kann ausnahmsweise statusrechtlich selbstständig sein, wenn er kraft seiner Stellung als Gesellschafter einer anderen Gesellschaft in der Lage ist, Einfluss auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen der von ihm geführten Gesellschaft zu nehmen.
Anders als in dem vom Bundessozialgericht (, NWB BAAAH-68660) entschiedenen Fall, in dem S. 2783der Geschäftsführer Gesellschafter einer Muttergesellschaft war, deren Beschlussfassung von seiner Zustimmung abhängig war, handelt es sich hier um eine rechtsfähige Stiftung als Gesellschafterin der GmbH. Bei ihr sei das Vetorecht nicht mit wirtschaftlicher Teilhabe verbunden, so das Gericht. Als Stifterin habe die Geschäftsführerin mit der Übertragung ihrer Anteile an die Stiftung rechtlich keine wi...