Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftungsschuldner für Gewerbesteuerschulden wegen Verletzung seiner Mittelvorsorgepflicht. Es gehört zu den Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes, über die Mittel der Gesellschaft nur so zu disponieren, dass diese im Zeitpunkt der Fälligkeit von Steuerschulden nach dem normalen und absehbaren Verlauf der Dinge zu deren Tilgung zur Verfügung stehen. Werden die Mittel in risikobehafteter Weise eingesetzt, die eine fristgerechte Zahlung der Steuerschulden nicht als hinreichend gesichert erscheinen lässt, so ist ein solches Verhalten nicht mit den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers zu vereinbaren (im Anschluss an - juris Rn. 19).
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 40/2025 S. 2717 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2025 S. 2717 LAAAK-01132
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VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.08.2025 - 2 S 1094/25