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Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht und möglicher Betriebsveräußerungsgewinn
Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ist auch ein möglicher Gewinn aus der späteren Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe einzubeziehen. Es ist nicht erforderlich, dass dieser Gewinn in einem Betriebskonzept schon erfasst worden ist.
[i]Kläger wollte Burg instandsetzen und gewerblich nutzenDer Kläger war Burgherr und wollte die Burg, die er im Jahr 2005 von der Treuhandanstalt zurückerworben hatte, instandsetzen und gewerblich für Veranstaltungen und Vermietungen nutzen. Die Sanierung war u. a. wegen einer Schadstoffbelastung, die in den Jahren 2012 und 2013 festgestellt worden war, im Dezember 2021 immer noch nicht abgeschlossen. Das Finanzamt ging für die Streitjahre 2008 bis 2016 von einer Liebhaberei aus, weil der Kläger keine kalkulatorischen Grundlagen zur Ertragsermittlung vorgelegt habe. Im Einspruchsverfa...