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Online-Nachricht - Montag, 06.10.2025

Finanzverwaltung | Überweisungen an die Finanzbehörden in Bayern (BayLfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) macht darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername "Freistaat Bayern" gilt.

Hintergrund: Ab dem wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:

  • Künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sog. "IBAN-Namensabgleich" oder „Verification of Payee“), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

  • Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.

  • Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername "Freistaat Bayern".

  • Unabhängig von den Bankenhinweisen im "IBAN-Namensabgleich" bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Quelle: BayLfSt online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
EAAAK-01049