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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 2838/21 U

Gesetze: UStG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; UStG § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BewG § 51 Abs. 1a; BewG § 51 Abs. 2; MwStSystRL Art. 295 Abs. 1; MwStSystRL Art. 296 Abs. 1

Durchschnittssatzbesteuerung der Umsätze aus Viehmast

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung der Vieheinheiten-Obergrenze für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung der Umsätze aus Viehmast sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen aller Betriebe eines Landwirtes zusammenzufassen, ohne dass es auf deren Entfernung zum Viehmaststall oder auf die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Betriebsteilen ankommt.

  2. Ein schädliches nachhaltiges Überschreiten der Vieheinheiten-Obergrenze i.S.d. § 51 Abs. 2 BewG liegt nicht vor, wenn diese Grenze aufgrund der nicht vorhersehbaren vorzeitigen Kündigung einer Pachtfläche für drei Jahre lediglich um 1-3% überschritten, ab dem vierten Jahr indessen entsprechend der von Beginn an auf eine stetige Vergrößerung der zur Verfügung stehenden Flächen abzielenden betrieblichen Planung dauerhaft und deutlich unterschritten wird.

Fundstelle(n):
DAAAK-01019

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 25.04.2025 - 1 K 2838/21 U

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