Mindeststeuergesetz | NRW, Hessen und Bayern beantragen Aussetzen der Mindeststeuer (FinMin)
Die Finanzminister von Bayern,
Hessen und NRW fordern die Aussetzung der globalen Mindeststeuer, bis offene
Fragen auf internationaler Ebene geklärt sind. Die Mindeststeuer macht nur dann
Sinn, wenn eine Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten die Regelungen auch umsetzt.
Die drei Länder bringen am einen gemeinsamen Antrag in den
Finanzausschuss des Bundesrates ein.
Hintergrund: Durch die globale Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass Unternehmensgewinne weltweit mit mindestens 15 % besteuert werden. Gewinnverlagerungen (Steuergestaltungen) in so genannte Steueroasen sollen dadurch verhindert werden. Wenn ein Staat niedriger besteuert als 15 %, erfolgt eine Nachversteuerung durch die anderen Staaten. Ursprünglich haben sich rund 140 Staaten zur globalen Mindeststeuer bekannt. Tatsächlich haben aber nur etwa 35 Staaten die Mindeststeuer umgesetzt. Dazu gehören alle 27 Mitgliedstaaten der EU. Die USA, China und die BRIC-Staaten setzen die Mindeststeuer derzeit nicht um.
Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. und FinMin Hessen, Pressemitteilung v. (lb)
Fundstelle(n):
EAAAK-00936