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Online-Nachricht - Donnerstag, 02.10.2025

Finanzverwaltung | Steuerzahlungen in Mecklenburg-Vorpommern (FinMin)

Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens ab notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern hin.

Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.

Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Kontoinhaber anzugeben:

  • Finanzamt Neubrandenburg

  • Finanzamt Waren

  • Finanzamt Rostock

  • Finanzamt Wismar

  • Finanzamt Ribnitz-Damgarten

  • Finanzamt Stralsund

  • Finanzamt Greifswald

  • Finanzamt Güstrow

  • Finanzamt Hagenow

  • Finanzamt Schwerin

Für im Ausland lebende Steuerpflichtige, die aus Deutschland eine Rente beziehen und im Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) besteuert werden, ist als Kontoinhaber "Finanzamt Neubrandenburg (RiA)" anzugeben.

Hinweis:

Umfassende Informationen zu den Bankverbindungen der einzelnen Finanzämter sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Quelle: Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
UAAAK-00935