Finanzverwaltung | Steuerzahlungen in Mecklenburg-Vorpommern (FinMin)
Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es
spätestens ab notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte
Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Hierauf weist
das Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern
hin.
Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Diese Empfängerüberprüfung, die auch als Verification of Payee (VoP) bezeichnet wird, soll die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr erhöhen und den Schutz vor betrügerischen oder fehlgeleiteten Zahlungen verbessern.
Bei Überweisungen an das jeweils zuständige Finanzamt in Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Kontoinhaber anzugeben:
Finanzamt Neubrandenburg
Finanzamt Waren
Finanzamt Rostock
Finanzamt Wismar
Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Finanzamt Stralsund
Finanzamt Greifswald
Finanzamt Güstrow
Finanzamt Hagenow
Finanzamt Schwerin
Für im Ausland lebende Steuerpflichtige, die aus Deutschland eine Rente beziehen und im Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) besteuert werden, ist als Kontoinhaber "Finanzamt Neubrandenburg (RiA)" anzugeben.
Umfassende Informationen zu den Bankverbindungen der einzelnen Finanzämter sind auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Digitales Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
UAAAK-00935