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Verfahrensrecht/Insolvenzrecht | Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners bei Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage (BFH NV)
Hat ein Finanzprozess eine
festgesetzte und noch nicht entrichtete Steuer zum Gegenstand, ist der
Schuldner nur zur Aufnahme des Prozesses berechtigt, wenn er die angemeldete
Steuerforderung nach Maßgabe der Insolvenzordnung bestritten und innerhalb von
einem Monat seinen Widerspruch durch Aufnahme des Prozesses verfolgt hat.
Wiedereinsetzungsmöglichkeiten bleiben unberührt (, NV; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Der Kläger war bis 2007 als Arzt selbständig tätig. Nach eigener Angabe stellte er im Laufe des Jahres 2007 seine Arbeit infolge Inhaftierung und Berufsunfähigkeit ein. Für das Streitjahr 2021 setzte das Finanzamt mangels Abgabe einer Steuererklärung Einkommensteuer im Schätzungswege fest. Den hiergegen gerichteten Einspruch wi...