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Durchbrechung der korrespondierenden Bilanzierung bei Betriebsaufgabe
Das befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, in welchen Fällen eine Teilwertabschreibung einer Forderung eines Gesellschafters in dessen Sonderbetriebsvermögen gegenüber einer als GmbH & Co. KG organisierten und (zunächst) originär gewerblich tätigen Personengesellschaft möglich ist (, NWB WAAAJ-97587). Übt die Personengesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, steht einer solchen Teilwertabschreibung grds. die sog. korrespondierende Bilanzierung entgegen. Nach Auffassung des IV. Senats komme eine Teilwertabschreibung erst mit Beendigung der Mitunternehmerstellung in Betracht. Da eine GmbH & Co. KG jedoch nicht bereits durch ihre bloße Organisationsform gewerblich geprägt sei, komme es bei Beendigung der originären gewerblichen Tätigkeit und nachfolgender Tätigkeitslosigkeit zu einer Betriebsaufgabe und Beendigung der Mitunternehmerstellung. Mithin ende auch die korrespondierende Bilanzierung. Eine Teilwertabschreibung könne sodann im Rahmen der Ermittlung des Aufgabegewinns erfolgen.
Einordnung
Der BFH stimmte dem FG insoweit zu, dass bei Darlehensforderungen eines Gesells...