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Grunderwerbsteuer | Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)
Es ist bei summarischer Prüfung
nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH,
bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der
GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach
§ 1 Abs. 2b
GrEStG für das Closing festgesetzt werden darf
(;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die H GmbH verkaufte mit notariell beurkundetem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag v. (sog. Signing) sämtliche Anteile an der Antragstellerin, die zu diesem Zeitpunkt noch als GmbH firmierte, an die M GmbH. Zugleich erklärte sie die Abtretung der Anteile unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf das Notaranderkonto ...