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Restrukturierungskosten im Verlustfall in Frankreich
Ein französisches Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Restrukturierungskosten durch die Schließung eines Standorts lokal durch die französische Gesellschaft zu tragen sind oder ob diese Kosten an die Muttergesellschaft in Italien weiterzuleiten sind (steuerliche Gewinnverlagerung). Das Urteil stellt klar, dass die Verlagerung einer Produktionstätigkeit nicht automatisch als indirekte Gewinnabführung an eine ausländische Konzernobergesellschaft zu werten ist (Tribunal administratif de Montreuil, 1ère chambre, Urteil v. - n° 2110931).
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I. Sachverhalt
Die SAS Cuenod ist in der Produktion und im Vertrieb von Brennern tätig, wobei sich der Produktionsstandort und der Firmensitz in der Gemeinde Annemasse (Frankreich) befanden. Die SAS Cuenod beschloss im Jahr 2009 die Schließung des Standorts Annemasse, der im November 2011 verkauft wurde. Parallel zur Schließung stellte die SAS Cuenod die Produktion von Brennern ein und verlagerte diese ab Juli 2010 zunächst auf ein Drittunternehmen und anschließend auf die italienische Ecoflam, eine Schwestergesellschaft.
Die wirtschaftliche B...