Gesetzgebung | Gesetzentwurf zur globalen Mindeststeuer (Bundesregierung)
Die Verwaltungsleitlinien der
Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von
Unternehmen will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht
umsetzen (BT-Drucks. 21/1865).
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom , und . Darüber hinaus hat sich weiterer Anpassungsbedarf im Mindeststeuergesetz ergeben. Dieser ist vorwiegend redaktioneller Art. Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind. Daneben sollen als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.
Eine Stellungnahme des Bundesrats liegt noch nicht vor, da die Bundesregierung das Gesetz als „besonders eilbedürftig“ einstuft.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 457 (lb)
Fundstelle(n):
WAAAK-00836