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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KA 3048/24

Gesetze: SGB V § 106d

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Neufestsetzung des Honoraranspruchs wegen unplausibler Profilzeiten darf die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen ihrer Schätzung das GKV-Gesamthonorar einschließlich des Honorars für extrabudgetäre Leistungen als Rechenposten zur Ermittlung des durchschnittlichen Minutenhonorars heranziehen.

Fundstelle(n):
LAAAK-00805

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.05.2025 - L 5 KA 3048/24

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