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Online-Nachricht - Montag, 29.09.2025

Berufsrecht | Stellungnahme zum Fremdbesitzverbot (DStV)

Dekorative GrafikDer DStV hat sich im Rahmen eines Fachgesprächs der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion klar für die Sicherung des Fremdbesitzverbots im Berufsrecht der Steuerberater ausgesprochen. Die gesetzlichen Regeln für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften müssen so ausgestaltet sein, dass der Einfluss berufsfremder Investoren nicht zu Lasten der unabhängigen Berufsausübung gehe.

Hintergrund: Initiiert wurde das Fachgespräch vom Finanzpolitischen Sprecher und Vorsitzenden der AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Fritz Güntzler. Er hatte mit Blick auf den aktuell vom BMF vorgelegten Gesetzentwurf für ein Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz die berufsständischen Organisationen sowie Vertreter der Private-Equity-Branche eingeladen.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • Der Gesetzentwurf ist geeignet, die Zielsetzung der unabhängigen Berufsausübung sicherzustellen. Die Beschränkung der Möglichkeiten von Kapitalbeteiligungen erfüllt eine wichtige Funktion zum Schutz der Verbraucher, bei der Qualitätssicherung und bei der Sicherstellung einer funktionierenden Hilfeleistung in Steuersachen. Dies muss umso mehr gelten, da Steuerberater im Gleichlauf zu den anwaltlichen Regelungen ebenfalls qua Gesetz als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege agieren (vgl. § 32 Abs. 2 StBerG).

  • In jüngerer Zeit argumentieren Befürworter einer Lockerung des Fremdbesitzverbots häufig mit den finanziellen Notwendigkeiten zur Bewältigung der digitalen Transformation in den Kanzleien.

  • Der DStV ist überzeugt, dass der Berufsstand diese Transformation grundsätzlich ohne berufsfremde Geldgeber als Gesellschafter bewältigen kann. Denn die wenigsten Kanzleien benötigen in der Praxis völlig eigenständige digitale Lösungen. Sie können vielmehr auf branchenerfahrene IT-Dienstleister wie die DATEV eG als berufsständische Genossenschaft und viele weitere Anbieter zurückgreifen. Diese entwickeln bereits seit vielen Jahren zukunftsfähige Lösungen, die Steuerberatungskanzleien jeder Größenordnung befähigen, passgenaue Beratungsleistungen für ihren Mandantenkreis anzubieten.

  • Wer darüber hinaus nach individuellen Lösungen strebt kann bereits heute außerhalb der Berufsausübungsgesellschaft kreative IT-Lösungen entwickeln und dem Berufsstand zugänglich machen.

Hinweise:

Die vollständige Stellungnahme des DStV zum Entwurf eines Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes ist auf der Webseite des DStV verfügbar.

Auch die BStBK hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes veröffentlicht, in dem sie die Bundesregierung auffordert die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im 9. StBÄndG klar und rechtssicher auszuschließen. Die Stellungnahme ist auf der Webseite der BStBK abrufbar.

Quelle: DStV online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
XAAAK-00707