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BFH Urteil v. - I R 181/70 BStBl 1972 II S. 353

Leitsatz

Das berechtigte Interesse an einer baldigen Feststellung, das beklagte FA sei für die Besteuerung des Klägers zuständig, kann nicht mit der Behauptung begründet werden, für den Kläger bestehe die Gefahr, sowohl von dem beklagten als auch von einem anderen FA herangezogen zu werden, wenn das beklagte FA erklärt hat, keine Steuerbescheide gegen den Steuerpflichtigen zu erlassen, solange das andere FA seine Zuständigkeit bejaht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 353
BFHE S. 303 Nr. 104,
TAAAA-99118

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BFH, Urteil v. 02.02.1972 - I R 181/70

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