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Wenn Treu und Glauben den Billigkeitserlass erzwingen – Vertrauensschutz im Anwendungsbereich von § 13b UStG
Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz des Vertrauens der Steuerpflichtigen in die Handlungen der Finanzbehörden (). Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit ein Steuerpflichtiger auf die ursprüngliche Rechtsauffassung der Finanzverwaltung vertrauen darf und welche Konsequenzen ein späterer Wechsel dieser Auffassung nach sich zieht. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und hob die Ablehnung eines Steuererlasses durch das Finanzamt als ermessensfehlerhaft auf. Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Steuerrecht und stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung.
I. Leitsätze (nicht amtlich):
Die Uneinbringlichkeit der Forderung i. S. v. § 17 Abs. 2 UStG rechtfertigt keinen Erlass der darauf entfallenden Umsatzsteuer, da die Korrektur der Bemessungsgrundlage in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen wäre, in dem der Tatbestand des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG eingetreten ist.
Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es innerhalb eines bestehenden Steuerrechtsverhältnisses für Steuergläubiger wie Steuerpflichtige gle...