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Umsatz- und gewerbesteuerliche Erfassung von Konzessionsabgaben bei Verpachtung von Stromversorgungsnetzen
Im vorliegenden Verfahren hatte das FG Hessen darüber zu entscheiden, ob die von der Pächterin eines Stromnetzes an die Stadt gezahlten Konzessionsabgaben umsatzsteuerlich als Entgeltbestandteil einer Leistung der Netzgesellschaft zu behandeln sind und ob diese Zahlungen zugleich gewerbesteuerlich nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG hinzuzurechnen sind (). Die Klägerin, eine von der Stadt und einem Energieversorger gegründete Netzgesellschaft, machte geltend, dass die Konzessionsabgaben ausschließlich durchgeleitet wurden und nicht der Klägerin als erhaltenes Entgelt zuzurechnen sind. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, dass die Klägerin als Vertragspartnerin des Wegenutzungsvertrags Schuldnerin der Abgabe sei und die Übernahme durch die Pächterin als Teil des Pachtentgelts bzw. als eine Nebenleistung zur Verpachtung der Netzanlage zu werten ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Trägt der Pächter eines Stromversorgungsnetzes laut Pachtvertrag die städtischen Konzessionsabgaben für die Wege- und Platznutzung, stellen diese beim Verpächter einen umsatzsteuerpflichtigen Entgeltbestandteil dar. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG findet kein...