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BBK 19/2025 S. 856

Mehr Verbraucherschutz bei Online-Verträgen

Verbraucher [i]Widerruf per Buttonsollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat.

Neben [i]Weitere Maßnahmender Verpflichtung zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufbuttons sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: Unternehmen sollen Verträge über Finanzdienstleistungen und ihre Folgen gegenüber Verbrauchern künftig angemessen erläutern müssen, wenn der Vertrag bspw. online oder telefonisch abgeschlossen wird. Außerdem sollen Unternehmer die Vertragsbeding...

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