Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bei nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften
Buchhalterische Abbildung der Übertragung
§ 6b EStG ermöglicht es, bei Veräußerungsvorgängen bestimmter Wirtschaftsgüter die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf begünstigte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Diese Übertragung ist auch auf andere Betriebe möglich. Der nachfolgende Beitrag stellt vor, wie die Übertragung buchhalterisch abgebildet werden kann, wenn sie im Wirtschaftsjahr der Veräußerung und zwischen nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften erfolgen soll.
Die Übertragung nach § 6b Abs. 1 EStG zwischen nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften kann über die Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer abgebildet werden.
Die Direktverbuchung kann über die Erfassung einer Privateinlage bei der veräußernden Gesellschaft und einer entsprechenden Privatentnahme bei der anschaffenden bzw. herstellenden Gesellschaft im Ergänzungsbereich des jeweiligen Mitunternehmers erfolgen.
I. Grundlagen
1. Übertragung nach § 6b EStG
[i]Voraussetzungen des § 6b EStGWerden bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens sechs Jahre einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet waren, veräußert, ermöglicht § 6b Abs. 1 und Abs. 3 EStG die Übertragung der aufgedeckten stille...