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BBK Nr. 19 vom Seite 865

Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bei nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Buchhalterische Abbildung der Übertragung

Dr. Karl Broemel, Thomas Botz und Sarah Gescher

§ 6b EStG ermöglicht es, bei Veräußerungsvorgängen bestimmter Wirtschaftsgüter die bei der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven auf begünstigte Wirtschaftsgüter zu übertragen. Diese Übertragung ist auch auf andere Betriebe möglich. Der nachfolgende Beitrag stellt vor, wie die Übertragung buchhalterisch abgebildet werden kann, wenn sie im Wirtschaftsjahr der Veräußerung und zwischen nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften erfolgen soll.

Kernaussagen
  • Die Übertragung nach § 6b Abs. 1 EStG zwischen nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften kann über die Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer abgebildet werden.

  • Die Direktverbuchung kann über die Erfassung einer Privateinlage bei der veräußernden Gesellschaft und einer entsprechenden Privatentnahme bei der anschaffenden bzw. herstellenden Gesellschaft im Ergänzungsbereich des jeweiligen Mitunternehmers erfolgen.

I. Grundlagen

1. Übertragung nach § 6b EStG

[i]Voraussetzungen des § 6b EStGWerden bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens sechs Jahre einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet waren, veräußert, ermöglicht § 6b Abs. 1 und Abs. 3 EStG die Übertragung der aufgedeckten stille...

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Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bei nicht beteiligungsidentischen Personengesellschaften

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