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Einkommensteuer | Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland (BFH)
Kosten für eine Dienstwohnung im
Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des
Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe
als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG sind Werbungskosten auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG).
Sachverhalt: Der Kläger ist ein Beamter des Auswärtigen Amtes. Im S...