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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs (BFH)
Werden die Anteile an einer
grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand
eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren
Zeitpunkt unter die nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab,
unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der
Hand des Erwerbers führt, wieder nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Der Anwendung des
§ 16 Abs.
2 Nr. 1 GrEStG auf eine nach
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht
entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden
Gesellschaft nicht steuerbar war (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (in der im Streitjahr 2014 geltenden Fassung) unterliegt, soweit eine Besteuerung nach Absat...