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Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Die Rückabwicklung von Verträgen kann einkommensteuerlich erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn bereits steuerbare Veräußerungsvorgänge i. S. des § 17 EStG verwirklicht wurden. Der BFH hatte nun zu entscheiden, ob die Rückübertragung von GmbH-Anteilen, die ursprünglich im Rahmen eines ehevertraglich vereinbarten Zugewinnausgleichs übertragen worden waren, als rückwirkendes Ereignis anzusehen ist, wenn sich die Vertragsparteien über die steuerlichen Folgen geirrt haben und deshalb den Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig machen. Vorliegend lag der Irrtum darin, dass die Vertragsparteien von einer ertragsteuerfreien Übertragung ausgegangen sind.
Die Abgeltung des Zugewinnausgleichanspruchs durch Übertragung von Vermögenswerten stellt ein tauschähnliches Geschäft dar, was ertragsteuerliche Implikationen nach sich zieht.
Steuerklauseln sollten als Widerrufsrechte in Übertragungsverträge aufgenommen werden, um spätere Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ...