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BFH Urteil v. - I B 51/68 BStBl 1972 II S. 287

Leitsatz

1. Ist von zur Einkommensteuer zusammenzuveranlagenden Eheleuten eine gemeinsame, von ihnen beiden unterschriebene Einkommensteuererklärung nicht abgegeben worden, muß der Steuerbescheid der Ehefrau besonders zugestellt werden, um ihr gegenüber wirksam zu werden.

2. Die mit dem Ehemann zusammenveranlagte Ehefrau ist zu dem auf des Ehemannes Klage in Gang gebrachten gerichtlichen Verfahren nicht beizuladen, wenn der von dem Mann angefochtene Einkommensteuerbescheid ihr gegenüber nicht wirksam geworden oder aber unanfechtbar geworden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 287
BFHE S. 45 Nr. 104,
WAAAA-99088

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BFH, Urteil v. 20.01.1972 - I B 51/68

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