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Track 16-21 | Firmenfitness-Programme: Neue Vorgaben der Verwaltung zur Aufteilung und Zuordnung
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat in einer Kurzinformation zur Einkommensteuer über eine bundeseinheitliche Abstimmung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Firmenfitness-Programmen berichtet. Es gibt neue Vorgaben zur Aufteilung und Zuordnung. Wir nehmen die Verwaltungsanweisung zum Anlass, Sie in unserem Thema des Monats umfassend über die für Arbeitnehmer und vor allem für Arbeitgeber aktuell relevanten Aspekte rund um Firmenfitness-Programme zu informieren.
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich in einer Kurzinformation zur Einkommensteuer bei Firmenfitness-Programmen geäußert. Wie die OFD informiert, haben die Lohnsteuer-Referatsleiter auf der Bund-Länder-Ebene im vergangenen Jahr mehrfach über dieses Thema gesprochen und sich auf die lohnsteuerliche Behandlung geeinigt. – Da im Hinblick auf die Bindung und die Gewinnung von Mitarbeitern vom Arbeitgeber gewährte Benefits eine immer größere Rolle spielen, nehmen wir die Verwaltungsanweisung aus NRW gerne zum Anlass, auf die für die Beratungspraxis relevanten Aspekte bei Firmenfitness-Programmen näher einzugehen. Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten.
Lassen Sie uns mit der ak...