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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12 | Gebäudeabschreibung: Geringe Anforderungen an Gutachter bei Verkürzung des AfA-Zeitraums

Das FG Münster und das FG Hamburg haben entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes eine Zertifizierung des Gutachters als Sachverständiger für Immobilienbewertung nicht zwingend erforderlich ist. Reine Online-Gutachten werden möglicherweise aber nicht anerkannt. Ganz ohne Inaugenscheinnahme der Immobilie durch den Gutachter geht es also wohl nicht.

Zwei neue – aus Sicht der Steuerpflichtigen positive – Entscheidungen gibt es zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden.

Das FG Münster hat entschieden: Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – eine Zertifizierung des Gutachters als Sachverständiger für Immobilienbewertung nicht zwingend erforderlich. Die hinreichende Qualifizierung kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.

So sieht es auch das FG Hamburg. Der Steuerpflichtige könne sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet ersch...

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