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BFH Urteil v. - VI R 180/71 BStBl 1972 II S. 257

Leitsatz

Bei Dienstreisen von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes kann in der Regel der Unterschied zwischen den nach Reisekostenrecht erstattenden Beträgen und den Pauschbeträgen der LStR als Werbungskosten anerkannt werden. Das gilt nicht, wenn die Anwendung der Richtlinienpauschbeträge offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würde oder wenn der Dienstherr dem Bediensteten eine zumutbare Weisung zur Begrenzung der Aufwendungen gegeben hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 257
BFHE S. 241 Nr. 104,
TAAAA-99076

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BFH, Urteil v. 10.12.1971 - VI R 180/71

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