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Gesellschaftsrecht – Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung auf feste Ausgleichszahlungen eines außenstehenden Aktionärs im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (FG)
Der angemessene Ausgleich in Form einer Ausgleichszahlung ersetzt bei einem Gewinnabführungsvertrag den Dividendenanspruch der außenstehenden Aktionäre, da der Gewinn vollständig dem herrschenden Unternehmen zuzuführen ist. § 304 AktG dient damit dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der außenstehenden Aktionäre, die durch den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags Herrschafts- und Mitgliedsrechte verlieren.
In zivilrechtlicher Hinsicht ist der Zeitpunkt der Entstehung des jährlichen festen Ausgleichsanspruchs der Minderheitsgesellschafter i. S. des § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG der ZeitpunktS. 297 der auf ein Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung der Organgesellschaft, es sei denn, der Gewinnabführungsvertrag sieht eine abweichende Regelung zugunsten der außenstehenden Gesellschafter vor...