Einkommensteuer | Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG (BMF)
Das BMF hat die Vordrucke der
Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für
Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025
bekannt gegeben ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG in Verbindung mit § 87a Abs. 6 AO durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich.
Der Registrierungsvorgang kann abhängig von der Registrierungsmethode bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die Anlage AV13a sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.
Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Abs. 8 AO findet hierbei entsprechende Anwendung. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind in diesen Fällen die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden (§ 13a Abs. 3 S. 5 und 6 EStG).
Die Vordrucke stehen auf der Homepage des BMF zur Verfügung. Eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
JAAAK-00006