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ESG-Transparenzanforderungen für Crypto-Asset Service Provider (CASPs) unter der MiCAR-Verordnung
Regulatorische Anforderungen, Herausforderungen und praktische Implikationen zu Klima- und Umweltangaben im Kryptomarkt
Die neue EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) bringt erstmals verbindliche ESG-Offenlegungspflichten für Krypto-Dienstleister und verbindet damit Finanzmarktregulierung mit Nachhaltigkeit. Der Beitrag zeigt, welche Pflichten künftig gelten, wie diese umgesetzt werden müssen und welche Herausforderungen etwa bei der Emissions- und Energieerfassung bestehen. Relevanz hat dies vor allem für CASPs, ESG-Verantwortliche, Prüfer sowie Investoren im digitalen Finanzsektor. Denn die Transparenz über Umweltwirkungen wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Wer frühzeitig in belastbare ESG-Strukturen investiert, kann regulatorische Risiken senken und Vertrauen schaffen.
Die MiCAR verfolgt das Ziel, den europäischen Kryptomarkt zu harmonisieren und durch klare Vorgaben für Anbieter sowohl den Verbraucherschutz als auch die Marktintegrität zu stärken.
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/422 konkrete Vorgaben zur Offenlegung von Klima- und Umweltdaten für CASPs festgelegt, sofern deren Energieverbrauch bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
Die neuen ESG-Offenlegungspflichten stellen CASPs vor erhebliche Umsetzungsherausforderungen, bieten aber zugleich die Chance, sich durch transparente Umweltberichte und nachhaltige Geschäftsmodelle im Markt zu positionieren.