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NaRp Nr. 10 vom Seite 293

CSRD-Umsetzungsgesetz: zweiter Anlauf

Anke Kreft | Redaktion Nachhaltigkeit und Reporting | nachhaltigkeit-reporting-redaktion@nwb.de

Benötige ich zwei Anläufe für ein eloquentes, informatives und im besten Fall auch noch ansprechendes Editorial, hat dies keinerlei Auswirkungen – außer auf mein Zeitbudget.

Anders sieht es bei der Umsetzung der CSRD in nationales Recht aus. Die hier benötigten zwei Anläufe für das CSRD-Umsetzungsgesetz haben die Unternehmen durchaus zu spüren bekommen: Rechts- und Planungsunsicherheit sind deren ständige Begleiter in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit soll bald Schluss sein!

Nachdem der erste Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz bereits im Juli 2024 vorgelegt wurde, stoppte das Aus der Regierungskoalition Ende 2024 das Vorhaben abrupt – die Umsetzung der EU-Richtlinie blieb vorerst aus.

Seit Juli 2025 liegt ein neuer Referentenentwurf vor – Prof. Dr. Zwirner und Dr. Boecker haben ihn in der NaRp ausführlich analysiert. Er baut größtenteils auf dem Regierungsentwurf vom Juli 2024 zur CSRD-Umsetzung auf, berücksichtigt aber bereits die „Stop the clock“-Richtlinie zu den zeitlichen Verschiebungen der Berichtspflichten. Und seit dem 3. September gibt es nun auch den zugehörigen Kabinettsbeschluss. Damit ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren – und für mehr Rechtsklarheit.

Welche Entlastungen und zeitlichen Verschiebungen die Unternehmen voraussichtlich erwarten dürfen, lesen Sie bereits jetzt in einer Kurznachricht unseres Herausgebers Prof. Dr. Zwirner und seiner Kollegin Dr. Boecker auf S. 321. Nach Verabschiedung des Gesetzes werden wir das Thema selbstverständlich noch einmal vertiefend aufgreifen.

Bis dahin lässt sich Folgendes festhalten: Der vorliegende zweite Anlauf ist weniger ein Neuanfang als eine Fortsetzung – aber eine, die für mehr Rechtsklarheit sorgen soll und das Vertragsverletzungsverfahren der EU entschärfen könnte. Die Aufgabe der Unternehmen bleibt es weiterhin, die Grundlagen für belastbare Prozesse, eine verlässliche Datenqualität und eine klare Governance-Struktur zu schaffen. Denn eines steht fest: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur festen Größe in der Unternehmensberichterstattung.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre der Beiträge dieser Ausgabe.

Ihre

Anke Kreft

Fundstelle(n):
NaRp 10/2025 Seite 293
PAAAJ-99996