1. Die Frage, ob ein Grunderwerbsteuerbescheid in beschränktem oder in vollem Umfange vorläufig war, ist auch dann revisibel, wenn die Revision gegen ein nach dem ergangenes Urteil eines FG eingelegt worden ist.
2. Ein Grunderwerbsteuerbescheid, der im Kopf als vorläufig ohne einschränkenden Zusatz gekennzeichnet ist und in den Erläuterungen den Zusatz enthält, er sei insoweit vorläufig, als die Vermessung noch aussteht, ist in vollem Umfange vorläufig.
3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen besonderer Anlaß für das FA besteht, den Steuerpflichtigen auf naheliegende Befreiungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1972 II Seite 195 BFHE S. 102 Nr. 104, CAAAA-99047
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