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Grunderwerbsteuerfreie Umstrukturierungen im Konzern
Zur Auslegung der grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschrift bei Umstrukturierungen im Konzern hat es einige interessante Entscheidungen des BFH innerhalb des letzten Jahres gegeben.
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Rechtsprechungsrückblick
[i]§ 6a GrEStG wichtige Befreiungsnorm für KapGesDie Steuervergünstigung gem. § 6a GrEStG ist für eine Kapitalgesellschaft regelmäßig die einzige Möglichkeit, bei Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb einer Unternehmensgruppe den Anfall von Grunderwerbsteuer vollständig zu vermeiden. Umso wichtiger ist es im Rahmen der Anwendung des § 6a GrEStG, dass die einzelnen Merkmale der Vorschrift rechtssicher für die Praxis ausgelegt werden können. [i]BFH-Entscheidungen zur Auslegung des § 6a GrEStG Zur Auslegung der Vorschrift hat es folgende interessante Entscheidungen des BFH gegeben:
(BStBl 2025 II S. 253): Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft;
(BStBl 2025 II S. 324): Anteilsübertragungen im Ausland mit Drittlandsbezug;
(BStBl 2025 II S. 329): Einbringung in erst zuvor erworbene Vorrats-GmbH.
Anhängige Verfahren beim BFH
[i]Noch anhängige Verfahren beim BFH Darüber hinaus sind weitere Rechtsfragen zur Vorschrift beim BFH noch anhängig:
II R 13/24 und II R...