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Das britische Foreign Income and Gains Regime als Vorzugsbesteuerung i. S. des § 2 AStG ?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 699Die vom , NWB UAAAJ-87927 als Vorzugsbesteuerung im Sinne der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG eingestufte Remittance-base-Besteuerung wurde mit Wirkung v. von einem neuen System der Zuzugsbesteuerung abgelöst, dem Foreign Income and Gains Regime (FIG).
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I. Grundsätze des FIG-Regimes
[i]Bei Neuzuzug gilt für die ersten vier Steuerjahre auf Antrag eine vollständige Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte und GewinneNach dem neuen Regelungskonzept erhalten Personen, die ab dem ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich nehmen, für die ersten vier Steuerjahre auf Antrag eine vollständige Steuerbefreiung auf ihre ausländischen Einkünfte und Gewinne. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Einkünfte nach Großbritannien überwiesen werden oder nicht. Als weitere Voraussetzung darf die zuziehende Person in den letzten zehn Jahren nicht im Vereinigten Königreich ansässig gewesen sein.
Wenn der vierjährige Begünstigungszeitraum abgelaufen ist, werden unabhängig von ihrer Herkunft alle Einkünfte und Gewinne in Großbritannien regulär besteuert.
II. Tatbestandsmerkmale einer Vorzugsbesteuerung
Für zuvor von der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht erfasste Zuzügler deutscher Staatsangehörigkeit...