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NWB BB 10/2025 S. 295

Aufbewahrungspflichten: Für einige Branchen doch wieder zehn Jahre

Die Ampelkoalition hatte entschieden, die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu reduzieren, um Bürokratiekosten zu senken. Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, dass zumindest Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute Unterlagen wieder zehn Jahre aufbewahren müssen, um mögliche missbräuchliche Steuergestaltungen, wie etwa Cum-Ex, leichter aufdecken zu können. Zwar ändert sich für alle anderen Unternehmen nichts an der achtjährigen Frist. Diese sollten dennoch überlegen, Unterlagen nicht ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren, um bei PrüfunS. 296gen eventuelle Anschuldigungen der Finanzbehörden widerlegen zu können.

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Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften – Übersicht, NWB IAAAB-04637

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