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Cyber-Versicherung: Falsche Angaben kosten Versicherungsschutz
Cyberangriffe können gravierende Folgen für ein Unternehmen haben, bis hin zur Insolvenz, wie viele aktuelle Beispiele auch von größeren Unternehmen zeigen. Einen Teil des finanziellen Schadens kann man durch spezielle Cyber-Versicherungen absichern. Allerdings nur, wenn bei Vertragsabschluss keine falschen Angaben gemacht werden. Wichtig: Dies gilt nicht nur bei bewusster Täuschung, sondern auch dann, wenn Mitarbeitende trotz fehlenden Wissens falsche Angaben machen. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.
OLG Schleswig, Urteil v. - 16 U 63/24, https://go.nwb.de/zun7b; Schneider/Geuer, Cyberversicherung: Eine Standardabsicherung in Zeiten der Digitalisierung – So können sich KMU gegen die zunehmende Anza...