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Fokus: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich
Ein Betriebsleiter machte in seiner Klage die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs geltend, den er aufgrund einer Erkrankung nicht in Anspruch nehmen konnte. Lesen Sie im aktuellen Fokus, ob ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs möglich ist (, NWB RAAAJ-99015).
Sachverhalt
Kläger des Verfahrens war ein Betriebsleiter, der ab dem bei der Beklagten beschäftigt war. Durch eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung war der Kläger im gesamten Jahr 2023 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses am nicht für die Beklagte tätig geworden. Deshalb konnte der Kläger auch seinen Urlaub aus dem Jahr 2023 nicht in Anspruch nehmen. Die Parteien stritten nun über die Abgeltung der sieben Urlaubstage des gesetzlichen Mindesturlaubs aus dem Jahr 2023.
Die Streitparteien hatten sich in einem gerichtlichen Vergleich vom darauf verständigt, das Arbeitsverhältnis gegen eine Zahlung einer Abfindung i. H. von 10.000 € und durch eine arbeitgeberseitige Kündigung zum zu beenden. Dabei wurde in Ziffer 7 des Vergleichs festgehalten : „Urlaubsansprüche si...