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FG Köln setzt klare Grenzen für die Annahme einer Funktionsverlagerung
[i]FG Köln, Urteil v. 13.6.2024 - 13 K 2752/20, NWB AAAAJ-95688 Das zentrale Aspekte zur steuerlichen Behandlung von Funktionsverlagerungen geklärt. Im Fokus stand die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Funktionsverlagerung i. S. des § 1 AStG a. F. vorliegt, insbesondere bei konzerninternen Produktions- und Lizenzierungsstrukturen. Das Gericht erteilte der atomisierten Sichtweise der Finanzverwaltung eine klare Absage und stellte hohe Anforderungen an die tatsächliche Übertragung von Funktionen und Vermögenswerten. Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Unternehmen und begrenzt die Schätzungsbefugnisse der Finanzverwaltung.
I. Sachverhalt
[i]Finanzamt sah Funktionsverlagerung in Übertragung von Lizenzrechten in die USADie Klägerin, Teil einer international tätigen Automobilzuliefergruppe, entwickelte in Deutschland die Grundkonzeption für eine bestimmte Produktgruppe. Die Entwicklung des Basisprodukts erfolgte ausschließlich in Deutschland. Die Fertigung erfolgte ab 2005 durch eine polnische Tochtergesellschaft (X Polen) im Auftrag der Klägerin. Für den US-Markt wurden die Produkte von der US-Tochter (X USA) an lokale Kunden angepasst und vertrieben. Bei dieser Anpassung gab es keine Involvierung d...