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7. Mantelverordnung: Immobiliennutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung
I. Die 7. Mantelverordnung
Das BMF hat am einen Referentenentwurf für eine Mantelverordnung vorgelegt. Mit dem Referentenentwurf für eine 7. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (MantelVO) sollen die seit dem Erlass der letzten Verordnung erfolgten Änderungen im Steuerrecht in den jeweiligen steuerlichen Verordnungen berücksichtigt werden. Die zumeist kleineren Anpassungen betreffen diverse steuerliche Bereiche. Für Immobilien ist u. a. auch die Anpassung der Grenzen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen, in § 8 EStDV interessant. Das Augenmerk dieses Beitrags liegt aber auf den wichtigeren §§ 9b und 11c Abs. 1a EStDV. Die Verbände waren bis zum um Stellungnahme gebeten worden. Eine Befassung des Kabinetts ist nach der Sommerpause geplant und eine Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich.