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Sozialversicherung | Elektronische Übermittlung der Daten aus der FiBu
Die [i]Verpflichtung grundsätzlich seit 1.1.2025Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) informiert über die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung an die DRV, die grundsätzlich seit dem gilt.
Zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV sind die notwendigen Arbeitgeberdaten aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Seit dem sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung ist seit verpflichtend und war bis dahin freiwillig.
Hierzu führt die DRV weiter aus: Die Übermittlung der relevanten Daten erfolgt über das eXTra-Verfahren (XML basie...