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BBK Nr. 18 vom Seite 805

Impulse für den Standort richtig buchen

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Deutschland nimmt bei den Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) in Europa eine Spitzenstellung ein: Fast ein Drittel der größten europäischen Unternehmen hat hier seinen Sitz, und auf sie entfallen fast die Hälfte aller FuE-Investitionen. Ganz anders stellt sich jedoch die Lage im Bereich der digitalen Transformation dar – einem zentralen Zukunftsfeld. Laut dem Europäischen Innovationsanzeiger 2025 erreicht Deutschland im Hinblick auf die Digitalisierungsleistung nur rund 83 % des EU-Durchschnitts und rangiert damit auf Platz 26. Genau in diesem Spannungsfeld setzt das neue steuerliche Investitionssofortprogramm an, das am verkündet wurde: Es soll Investitionen beschleunigen und zugleich die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhöhen.

Für die steuerberatende Praxis und die Unternehmen bedeutet dies: Eine Reihe von Begünstigungen ist nicht nur fachlich zu beurteilen, sondern auch buchhalterisch korrekt abzubilden. Im Vordergrund steht die Erweiterung der degressiven Abschreibung – sowohl für bewegliche Wirtschaftsgüter allgemein als auch speziell für Elektrofahrzeuge. Die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze dürfte in diesem Zusammenhang zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Die gute Nachricht: In den Standardkontenrahmen SKR 03/04 stehen hierfür in der bestehenden Struktur bereits die notwendigen Konten zur Verfügung.

Weniger im Rampenlicht, aber langfristig entscheidend, ist die Frage nach der künftigen Abbildung in den steuerlichen Datensätzen. Denn es bleibt abzuwarten, welchen Detaillierungsgrad die Finanzverwaltung für die Übermittlung der betreffenden Werte vorsieht. Sofern in der E-Bilanz-Taxonomie oder in den Steuerformularen (Kennziffern) entsprechende Positionen aufgenommen werden, wird es voraussichtlich auch zur Aufnahme neuer SKR-Konten kommen. Insofern sollte die Entwicklung insbesondere zum Jahreswechsel bzw. zu den Veröffentlichungen der Datensätze/Steuerformulare beobachtet werden.

Dr. Johannes Riepolt erläutert in seinem Beitrag ab der die wesentlichen Änderungen, die sich aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm ergeben, und stellt die daraus resultierenden Folgen auf die Buchhaltung anhand eines Beispielsfalls dar.

Herzliche Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 805
IAAAJ-99647