Auf Thüringer Gründerrichtlinie beruhende Gründerprämie nicht nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG steuerfrei
Leitsatz
1. Eine auf der Gründerrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beruhende
Gründerprämie ist keine nach § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG steuerbefreite Transferleistung zur Arbeitsförderung, sondern ein steuerpflichtiges
Instrument zur Wirtschaftsförderung.
2. Die einseitige Steuerbefreiung von Transferleistungen zur Arbeitsförderung durch § 3 Nr. 2 Buchst. a) EStG verstößt nicht
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Fundstelle(n): DStZ 2025 S. 620 Nr. 17 RAAAJ-99618