Keine Aufhebung einer Doppelbesteuerung mit Einfuhrumsatzsteuer im
Fall von Abstimmungsfehlern zwischen Lieferer und Beförderer
Leitsatz
Wird durch den Lieferer das IOSS -Verfahren angewendet und der Lieferumsatz versteuert, durch die Deutsche Post AG aber für
den Warenempfänger Einfuhrumsatzsteuer angemeldet, liegt eine Doppelbesteuerung vor. Eine Aufhebung des Bescheids über die
Einfuhrumsatzsteuer kommt bei Abstimmungsfehlern zwischen Lieferer und Beförderer aber nicht in Betracht.
Fundstelle(n): UStB 2025 S. 314 Nr. 10 UStB 2025 S. 315 Nr. 10 DAAAJ-99614
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Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 24.06.2025 - 7 K 165/22