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BFH Urteil v. - III R 94/70 BStBl 1972 II S. 100

Leitsatz

Bürgerlich-rechtlich wirksame Pflichtteilsansprüche können bei der Ermittlung des vermögensabgabepflichtigen Vermögens nur dann als Schuld abgezogen werden, wenn sie den Erben wirtschaftlich belasten. Eine wirtschaftliche Belastung liegt nicht vor, solange der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch nicht geltend gemacht hat und mit einer Geltendmachung auch nicht ernsthaft zu rechnen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 100
BFHE S. 445 Nr. 103,
SAAAA-99007

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BFH, Urteil v. 27.08.1971 - III R 94/70

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