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Grunderwerbsteuer | Umfang der Gegenleistung bei Grundstücksveräußerungen mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen (FinMin)
Das FinMin Sachsen-Anhalt hat im
Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer zum Umfang der Gegenleistung bei
Grundstücksveräußerungen mit Solar- bzw. Photovoltaikanlagen Stellung genommen
().
Hintergrund: Gegenstand der Besteuerung bei der Grunderwerbsteuer sind nach § 1 GrEStG Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Zum Grundstück gehören sämtliche Bestandteile (§§ 93 bis 96 BGB), somit auch die Gebäudebestandteile, wie z. B. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bad- und Sanitäreinrichtungen, Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Heizung sowie die Dacheindeckung.
Nicht zu den Grundstücken rechnen Betriebsvorrichtungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), so dass der auf sie entfallende Teil des Entgelts nicht...