Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents EP 3 284 238 (Streitpatent – SP), das am 07. April 2016 angemeldet und dessen Erteilung am 10. Juli 2019 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität der US-amerikanischen US 201514690302 vom 17. April 2015 in Anspruch. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent trägt die Bezeichnung „RULE-BASED NETWORK-THREAT DETECTION“, ins Deutsche übersetzt „REGELBASIERTE NETZWERKBEDROHUNGSDETEKTION“. Es ist in Kraft und umfasst in der erteilten Fassung insgesamt 15 Patentansprüche, und zwar den auf ein Verfahren gerichteten Patentanspruch 1 und die auf diesen unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 14 sowie den auf eine Vorrichtung gerichteten nebengeordneten Patentanspruch 15.