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BPatG Urteil v. - 5 Ni 23/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents EP 3 284 238 (Streitpatent – SP), das am 07. April 2016 angemeldet und dessen Erteilung am 10. Juli 2019 veröffentlicht worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität der US-amerikanischen US 201514690302 vom 17. April 2015 in Anspruch. Das in englischer Sprache gefasste Streitpatent trägt die Bezeichnung „RULE-BASED NETWORK-THREAT DETECTION“, ins Deutsche übersetzt „REGELBASIERTE NETZWERKBEDROHUNGSDETEKTION“. Es ist in Kraft und umfasst in der erteilten Fassung insgesamt 15 Patentansprüche, und zwar den auf ein Verfahren gerichteten Patentanspruch 1 und die auf diesen unmittelbar oder mittelbar rückbezogenen Unteransprüche 2 bis 14 sowie den auf eine Vorrichtung gerichteten nebengeordneten Patentanspruch 15.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2025:080525U5Ni23.22EP.0

Fundstelle(n):
JAAAJ-99395

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 08.05.2025 - 5 Ni 23/22 (EP)

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