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CSRD | Aktueller Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht liegt vor
Nach Vorlage des Referentenentwurfs im Juli 2025 durch das BMJV hat die Bundesregierung am nun den Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD beschlossen. Dieser integriert die „Stop the clock“-Richtlinie und berücksichtigt weitere zentrale Elemente der EU-Omnibus-Initiative. Unternehmen können dadurch mit zeitlichen Verschiebungen und absehbaren Entlastungen rechnen.
1. Neue Bundesregierung bringt Umsetzung der CSRD voran
Die Bundesregierung hat am den neuen (zweiten) Regierungsentwurf (RegE) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Damit wird der im Juli 2025 vorgelegte Referentenentwurf (RefE) fortgeführt und in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Der neue (zweite) Regierungsentwurf war notwendig, da der von der früheren Bundesregierung ...