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Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 423/24

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 4 Nr. 10 Buchst. a, MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. a

Steuerbefreiung für auf außergerichtliche Rechtsberatung der Vereinsmitglieder entfallende Mitgliedsbeiträge

Leitsatz

1. Ein eingetragener Verein, der seinen Mitgliedern – finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen – Unterstützung in mietrechtlichen Belangen anbietet und diese zu Rechtsfragen berät, ist insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübt.

2. Mit der satzungsgemäßen Zusage des Vereins, seinen Mitgliedern gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrags außergerichtliche Rechtsberatung in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten zu gewähren, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor.

Fundstelle(n):
RAAAJ-99216

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Sächsisches FG, Urteil v. 05.02.2025 - 5 K 423/24

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