Steuerbefreiung für auf außergerichtliche Rechtsberatung der Vereinsmitglieder entfallende Mitgliedsbeiträge
Leitsatz
1. Ein eingetragener Verein, der seinen Mitgliedern – finanziert über die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen – Unterstützung
in mietrechtlichen Belangen anbietet und diese zu Rechtsfragen berät, ist insoweit Unternehmer, da er zur Erzielung von Einnahmen
eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausübt.
2. Mit der satzungsgemäßen Zusage des Vereins, seinen Mitgliedern gegen Zahlung eines festen Jahresbeitrags außergerichtliche
Rechtsberatung in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten zu gewähren, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses
i. S. d. § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG vor.